KFZ: Verbindliche Bestellung - Händlergeschäft ohne Gewährleistung
vom 12.5.2010
43 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Guten Tag, ich will/wollte mir (als österreichische Privatperson) ein KFZ nähe FF/Main holen und dies nach Ö importieren. Nach Klärung der telefonischen Fragen, Fotos vom KFZ und der verbindlichen Bestellungsabwicklung via Fax (Abwicklung am Montag 10.05.10), übersah ich bei der Widerrufsbelehrung auf dem Bestellformular (verbindliche Bestellung): Händlergeschäft ohne jegliche Gewährleistung. Desweiteren wurde mir zwar (telefonisch) genannt, dass jenes KFZ ein Leasingrückläufer von Audi ist und die Jahresinspektionen bei Audi in Italien durchgeführt wurden (fand nichts ungewöhnliches dabei) , jedoch nicht das dies ein in Italien zugelassenes Fahrzeug war (fand ich im nachhinein noch via VW Recherche, KFZ war für den Italienischen Markt bestimmt).