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Rücktritt vom Kaufvertrag (Küche) bei 0% Finanzierung

| 29. November 2016 20:24 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


21:44

Zusammenfassung

Wie kann man von einem Kaufvertrag, der mit einer Kreditfinanzierung verbunden ist, zurücktreten?

Bei einem verbundenen Geschäft mit einem Darlehen hat man ein Widerrufsrecht, sofern der Betrag mehr als 200 € beträgt. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Erhalt der Widerrufsbelehrung. Durch den Widerruf werden sowohl Kauf- als auch Darlehensvertrag unwirksam.

Hallo,
Ich habe am 26.11.2016 eine Küche bei einem Küchenstudio über einne Vollfinanzierung (0%) erworben. Die Finanzierung ist an den Küchenkauf gebunden. Leider sehe ich mich leicht getäuscht was die Qualität der Küchenfronten angeht. Beim Kauf sprach die Verläuferin noch von hochwertigen Lackfronten und nach einiger Recherche entpuppt sich diese doch als Folienfront über die einfach drüberlackiert wurde. Deswegen möchte ich vom Kaufvertrag zurücktreten. Es wurde außer der Beratung noch keinerlei Leistungen seitens des Küchenstudios erbracht. Selbst die Finanzierung ist noch nicht durch, da ich noch meine 3 Einkommensnachweise nicht eingereicht habe. Wie kann ich aus dem Vertrag raus, ohne die in den AGBs festgeschriebenen 25% (vom Kaufpreis) pauschalen Ersatzanspruch bei Rücktritt vom Vertrag zu zahlen? Muss ich diese 25% auch zahlen, wenn ich mein 2 wöchiges Rücktrittsrecht von der Finanzierung nutze? Wenn ich von der Finanzierung zurücktrete, ist dies dann auch ein gleichzeitiger Rücktritt vom Kaufvertrag? An wenn müsste ich den Rücktritt richten, an die Bank oder das Küchenstudio?

Viele Grüße

A.K

29. November 2016 | 21:29

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung wäre möglich, allerdings müßten Sie die Täuschung beweisen. Das ist aber sehr schwierig.

Sie könnten auch kündigen, allerdings müßten Sie dann nachweisen, dass die angefallenen Koosten weniger als die 25 % betragen. Das führt stets zu heftiger Gegenwehr des Verkäufers, und ist deshalb ebenfalls sehr schwierig bis unmöglich.

Ein Rücktrittsrecht gibt es nicht.

Da es aber um verbundene Geschäfte mit einem Darlehen handelt, haben Sie ein Widerrufsrecht, sofern der Betrag mehr als € 200 beträgt. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Erhalt der Widerrufsbelehrung. Das bedeutet, dass Sie bei einem Kauf am 26.11.2016 auf jeden Fall noch in der Widerrufsfrist sind. Widerrufsrecht und Rücktrittsrecht sind rechtlich unterschiedlich.

Durch den Widerruf werden der Kaufvertrag UND der Darlehensvertrag unwirksam.

Daher empfehle ich, der Gegenseite per Einschreiben Ihren Widerruf mitzuteilen. Senden Sie den Widerruf an beide, also an Verkäufer UND an Darlehensgeber.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 29. November 2016 | 21:41

Hallo Herr Weber,
Vielen Dank für die rasche Antwort. Eine Rückfrage habe ich noch: Wenn ich vom Widerrufsrecht Gebrauch mache, muss ich dann die 25% vom Kaufpreis an das Küchenstudio bezahlen?

Viele Grüße und vielen Dank

A.k.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 29. November 2016 | 21:44

Sehr geehrter Ratsuchender,
nein, bei einem Widerruf müssen Sie keine 25 % des Kaufpreises an das Küchenstudio zahlen.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 29. November 2016 | 21:45

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