Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung wäre möglich, allerdings müßten Sie die Täuschung beweisen. Das ist aber sehr schwierig.
Sie könnten auch kündigen, allerdings müßten Sie dann nachweisen, dass die angefallenen Koosten weniger als die 25 % betragen. Das führt stets zu heftiger Gegenwehr des Verkäufers, und ist deshalb ebenfalls sehr schwierig bis unmöglich.
Ein Rücktrittsrecht gibt es nicht.
Da es aber um verbundene Geschäfte mit einem Darlehen handelt, haben Sie ein Widerrufsrecht, sofern der Betrag mehr als € 200 beträgt. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Erhalt der Widerrufsbelehrung. Das bedeutet, dass Sie bei einem Kauf am 26.11.2016 auf jeden Fall noch in der Widerrufsfrist sind. Widerrufsrecht und Rücktrittsrecht sind rechtlich unterschiedlich.
Durch den Widerruf werden der Kaufvertrag UND der Darlehensvertrag unwirksam.
Daher empfehle ich, der Gegenseite per Einschreiben Ihren Widerruf mitzuteilen. Senden Sie den Widerruf an beide, also an Verkäufer UND an Darlehensgeber.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail:
Hallo Herr Weber,
Vielen Dank für die rasche Antwort. Eine Rückfrage habe ich noch: Wenn ich vom Widerrufsrecht Gebrauch mache, muss ich dann die 25% vom Kaufpreis an das Küchenstudio bezahlen?
Viele Grüße und vielen Dank
A.k.
Sehr geehrter Ratsuchender,
nein, bei einem Widerruf müssen Sie keine 25 % des Kaufpreises an das Küchenstudio zahlen.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt