Gewährleistungspflicht - Schadensersatz vom Verkäufer wegen defekter Zylinderkopfdichtung
vom 12.11.2004
10 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Wieck / Hannover
Im Kaufvertrag steht: „Die gesetzliche Sachmangelhaftung beträgt 12 Monate.“ Dieser Gebrauchtwagen hatte einen Mangel (Zylinderkopfdichtung), von dem der Verkäufer (ein Autohaus anderer Marke) wahrscheinlich selbst nichts gewusst hat - der Vorbesitzer hatte eine Rückrufaktion des Autoherstellers nicht wahrgenommen und das Auto, letztendlich mangelhaft dem Autohaus verkauft. ... Der Verkäufer wurde von dem Schaden unterrichtet, die Reparatur erfolgte danach aber in einer anderen Vertragswerkstatt, weil wir 800km entfernt waren (Auto nicht fahrbereit). Können wir die Reparaturkosten im Sinne der Gewährleistungspflicht vom Verkäufer zurückfordern?