Da vor Ort der Vertrag unterzeichnet und abgeschlossen, also auch bar bezahlt wurde, ist es kein Fernabsatzgeschäft mit 14-tägigem Widerrufsrecht. Bei einem Rückgaberecht hat meines Wissens der Verkäufer (im folgenden auch Händler genannt), das Recht zweimal nach bessern zu dürfen. ... Definitiv tüvrelevant: (5 Stück) - Frontscheibe, auch wenn nicht im Sichtbereich ist der Riss und Steinschlag (also zwei Mängel) offensichtlich so gravierend dass es der TÜV beanstanden wird - Nebelscheinwerfer rechts lose ( kann sich während Fahrt lösen ) - Heckschürze hinten lose ( kann sich auch lösen ) - Auspuff an mehreren Stellen gerissen, nicht richtig befestigt, lose usw. - Ankerblech Rad hinten links (eigentlich beide Seiten) Möglicherweise tüvrelevant: (4 Stück) --> wenn man zum TÜV geht und er findet einige Mängel, dann wird er viele von diesen Mängel auch streng begutachten. - Handbremsseile hinten links und rechts angegriffen - Tankeinfüllstutzen stark korrodiert ( könnte ganz durchrosten ) - Ölwanne könnte auch durchrosten ( wird Prüfer vllt. mit Schraubenzieher versuchen zu testen.