Hauskauf - Mangel erst nach Kauf entdeckt
vom 19.9.2011
25 €
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich ersuche Ihren Rat in folgender Angelegenheit: Herr K (Käufer) erwägt den Kauf eines Einfamilien-Reihenhauses. ... Nach Kauf (Kaufvertrag mit Notar geschlossen, Schlüsselübergabe erledigt, Papiere am 14.09. zwecks Eintragung ins Grundbuch an die entsprechende Behörde gesandt) stellt Herr K nach Öffnen der Hauptwasserzufur fest, dass das Badezimmer im Dachgeschoss weiterhin nicht mit Wasser versorgt wird. ... Diese sind auch bei äußerer Betrachtung bereits erkennbar. --------------- Zu dem Sachverhalt habe ich folgende Fragen: 1) Gibt es für Herrn K die Möglichkeit zum Rücktritt vom Kauf. 2) Im Falle einer Übereinkunft zur Reparatur des Mangels auf Kosten von Herrn V: Ist dieser auch verpflichtet, mögliche in Zusammenhang stehende Folgeschäden zu tragen (zB zur Reparatur beauftragte Firma beschädigt das unter dem Dachgeschoss befindliche, neu renovierte Hauptbadezimmer oder Ähnliches)?