Kühlschrank gekauft und direkt nach Inbetriebnahme erster Mangel.
vom 22.11.2024
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Hussein Madani / Sarstedt
Ich habe dem Händler eine Frist zur Nachbesserung gesetzt, mit Hinweis auf § 439 BGB und mein Recht auf Nachbesserung. ... Mittlerweile verlangt der Zahlungsdienstleister Klarna (der Kauf erfolgte auf Rechnung) die Zahlung von 1.000 €, obwohl der Mangel weiterhin besteht und die Nachbesserung verweigert wurde.