Wohneigentum > Überlassung mit Vorbehaltsnießbrauch > Übertragung Nießbrauchsrecht
Eigentümer der Wohnung ist nun also Sohn Ä. Mutter G sichert sich / behält sich ein im Grundbuch eingetragenes Nießrecht vor (u.a. ... Mit diesem Kredit und seinem persönlichem Vermögen läßt er nun die Wohnung komplett sanieren.