Meine Fragen wären daher, ob man die vorbehaltene Sicherungsverwährung nach belieben aufgrund Schutz der Bevölkerung unendlich ausbauen darf, sie auf Verdacht aussprechen darf oder den Täter im Unklaren lassen darf, da ja die Verwahrung im Urteil nicht direkt ausgesprochen wird, sondern nur indirekt ? ... Wenn es eine Strafe ist, darf diese ja nicht unangemessen und unverhäötnismäßig hoch sein, wenn es eine Form der Sicherheit ist, muss diese sehr angenehm sein und darf nichtgegen die Freiheitsrechte verstossen. ... Ich bitte zudem zu beachten, dass ich zu jeder Frage zwar eine Antwort möchte aber aufgrund des Umfangs hier an Fragen mir eine kurze Abhandlung meiner Fragen reicht, ich erwarte keine ausschweifende Arbeit.