Klärung der Duldung der Nutzung (DDR)-Garagenbau, was tun?
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Sehr geehrte Damen und Herren. Es betrifft ein Stück unseres Grundstückes(Straßenlage), welches zu „DDR-Zeit"(ca.1978) per Handschlag einer Nachbarin Verpachtet bzw. eher zur Verfügung gestellt wurde. Da zu dieser Zeit die Pachtzahlungen so niedrig waren, haben wir gar nicht auf Zahlung einer Pacht bestanden.