Die Wohnung sei teils verwüstet, die Schlafzimmer und das Bad benutzt, 2 Jungs wären in der Küche und bereiteten das Frühstück vor, ein weiterer, halb nackter Mann käme mit einer Musikbox aus dem Schlaftrakt und frage, wo das Problem wäre, denn die Freundin habe die Wohnung als ihr zuhause ausgegeben: offensichtlich hat die Freundin eine kleine Party inkl. ... Mittlerweile hat uns eine zweite, uns bekannte Freundin (16 J.) ihre Teilnahme an dieser Party gebeichtet, sich entschuldigt und den von ihr angestellten Schaden behoben. Unsere Frage: können wir diese erste Freundin wegen Hausfriedensbruch anzeigen und auf Schadensersatz verklagen, denn unsere Tochter hat der Freundin mündl. unter Zeugen (u.a. die zweite Freundin) mitgeteilt, daß die Erlaubnis nur für die 4 Stunden gälte, und schriftl.