Strafbarkeit falsches Privatgutachten
vom 5.3.2025
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Hagen Riemann / Hamburg
Im Rahmen einer Baugenehmigung wurde vom Antragsteller ein privates Lärmgutachten erstellt, auf dessen Basis die Genehmigung erteilt wurde. Bei einer anschließenden Anfechtungsklage durch einen Nachbarn diente das Gutachten als zentrales Beweiselement, dass keine unzulässigen Lärmimmissionen beim Kläger zu erwarten sind. Der erstellende Sachverständige wurde vom Gericht nicht weiter befragt. 2 Jahre nach dem Urteil stellt sich heraus, dass das Gutachten an mehreren Stellen falsche Annahmen und Aussagen trifft und die Genehmigung nicht hätte erteilt werden dürfen.