Strafanzeige wg. Verleumdung; Strafanzeige wg. Anstiftung zum/ Betrug
beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
., seine Assistentin B. sowie den Betriebsratsvorsitzenden P. droht mir nun der Betriebsleiter J. mit einer Strafanzeige wegen Verleumdung oder ähnlichem, wenn ich meine Aussagen nicht zurücknähme.