Guten Tag, vor einiger Zeit wurde ich ( 26 Jahre ) gemeinsam mit einer Freundin ( 27 Jahre )im Geschäft von der Polizei aufgegriffen, da wir einige Dinge in eine Einkaufstasche gesteckt haben. Nun kam Post vom Amtsgericht, dass es zu einer Verhandlung käme. ANklage wie folgt: ... die und die werden angeklagt, gemeinschaftlich handelnd, fremde bewegliche Sachen einem anderen in der Absicht weggenommen zu haben, die Sachen dich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueigenen, in dem sie im Kaufhaus, in Umsetzung eines zuvor gefassten Tatplanes Waren im Gesamtwert von 330,65 EURO endwendeten und zwar: .... / Auflistung der Waren ).