Sehr geehrte Anwälte, ich möchte sie bitten, mir theoretisch für den Fall der Untreue im StGB zu sagen, was einem dort erwarten kann. ... In vielen Fällen ist ja de sofortige Aussage auch wegen der Komplexität der Sache nicht zu empfehlen, können sie mir zum Beispiel sagen, ob so eine Aussage bei der Staatsanwaltschaft oder Polizei dann bindend ist oder kann man in einem späteren Verfahren, vielleicht auch nach Rücksprache mit seinem Anwalt Aussagen ändern oder ergänzen mit der Begründung dies vorher im Einzelnen nicht alles genau gewusst zu haben? Wann erlangt man darüberhinaus Kenntnis von einer Straftat und hat man danach noch Zeit, dass Schreiben der Behörde, dass man wohl per Post erhält dem Anwalt seines Vertraunes zu zeigen oder wird man gleich nach Kenntnis vn Zuhause zum Verhör mitgenommen ?