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Diebstahl von einer Summe fast 2000€ (als Mitarbeiter)

5. August 2008 09:38 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Zusammenfassung

Was passiert nachdem ich beim Ladendiebstahl erwischt wurde und was sollte ich nun tun?

Sie werden einen Anhörungsbogen erhalten, in dem Sie sich zu den Vorwürfen äußern können. Es wird empfohlen, einen Anwalt zu konsultieren, bevor Sie eine Stellungnahme abgeben. Es besteht die Möglichkeit, dass der Fall ohne Gerichtsverhandlung abgeschlossen werden kann. Die Höhe der Geldstrafe kann ohne Akteneinsicht nicht genau bestimmt werden, liegt aber wahrscheinlich zwischen einem und drei Monatsgehältern. Eine Eintragung ins Führungsregister erfolgt erst, wenn mehr als 90 Tagessätze verhängt werden.

Guten Tag,
gestern wurde ich beim Ladendiebstahl erwischt.
Die Summe des Diebstahls belief sich auf ca. 2000 Euro ( habe eine Tasche, eine Kette und 2Portemonaise von dem Shop wo ich dort arbeite, geklaut). Ich sitze jetzt ganz schön in der Klemme. Ich habe das erste Mal geklaut und wurde erwischt, mir ist jetzt so peinlich und fühle mich total bereue. ich habe als Mitarbeiter voll mistgebaut. Ich habe gestern beim Polizei übernachtet, sie waren bei mir zu hause und alles durchgeschauen ob ich noch was geklaut habe. Ich habe bis jetzt alles wirklich gekauft, habe bloß den Kassenbon immer weggeschmießen,d.h. kein Nachweisen das ich die Sache gekauft habe, aber sie haben nichts gesagt, wird irgendwie bei mir noch mal durchsuchen?
ich weiß auch nicht warum komme ich denn auf d idee zu klauen, was dummste was ich machen könnte.könn jemand mir sagen was das wird? ob das später auf einer Akte steht das ich mal was geklaut habe? ob ich später noch ein Job bekommen kann? muss ich überhaupt ins Knast weil der Wert was ich geklaut habe zu hoch war? was und wie liegt d Geldstrafe?
was sollte ich nun machen? sollte ich was vorbereiten? sollte ich meine sache, die ich wirklich gekauft habe und nun kein Kassenbon mehr, irgendwo zuschicken, nicht in meiner Wohnung liegen lassen??
ich bin Ausländer und habe unbefristet Aufenthalt in Deutschland.werde ich zurück zu meinem Land geschickt?
Meine Erklärungsversuche wollte keiner hören, ich schäme mich so und am liebsten würde ich die Zeit zurüchdrehen, aber es geht nicht. ich habe das auch verdient, da ich so viele Sachen mitgenommen habe....was soll ich jetzt tun? mein Gewissen lässt mir keine Ruhe...ich weiss nicht was auf mich zukommt...wird mein Haus noch mal durchsuchen, wenn sie denken das ich noch mehr von dem Laden was geklaut hätte? da dort jeden Tag was geklaut wurde, wenn man jetzt irgendwie nachschauen, werden ne Menge Sachen fehlen, würden sie denden das ich wäre???

Bitte um Hilfe!

5. August 2008 | 09:46

Antwort

von


(2982)
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Sehr geehrte Ratsuchende,

mit einer nochmalgen Durchsuchung werden Sie wohl nicht zu rechnen haben. Sie werden nun einen Anhörungsbogen bekommen, in dem Sie sich zu den Vorwürfen äußern können.

Dann sollten Sie aber sofort einen Kollegen vor Ort aufsuchen und erst dann nach Rücksprache eine Stellungnahme abgeben.

Dann besteht vielleicht die Möglichkeit im Strafbefehlsverfahren und ohne Gerichtsverhandlung die Sache zum Abschluss zu bekommen. Voraussetzung ist aber die Akteneinsicht durch den Kollegen.

Die zu erwartene Geldstrafe lässt sich ohne Akteneinsicht schwer voraussagen, dürfte aber zwischen einen und drei Monatsgehältern liegen. Zu einer Eintragung ins Führungsregister wird es erst kommen, wenn mehr als 90 Tagessätze ausgeürteilt werden.

Mit einer Ausweisung werden Sie nicht zu rechnen rechnen haben.

Wichtig ist aber, dass Sie nun einen Kollegen beauftragen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


Ergänzung vom Anwalt 5. August 2008 | 15:40

Sehr geehrte Ratsuchende,

bezugnehmend auf unser Telefonat möchte ich nochmals klarstellen, dass ich mit "Kollegen" nicht Ihre Arbeitskollegen meinte, sondern einen Rechtsanwalt.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

ANTWORT VON

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