Sehr geehrte Ratsuchende,
mit einer nochmalgen Durchsuchung werden Sie wohl nicht zu rechnen haben. Sie werden nun einen Anhörungsbogen bekommen, in dem Sie sich zu den Vorwürfen äußern können.
Dann sollten Sie aber sofort einen Kollegen vor Ort aufsuchen und erst dann nach Rücksprache eine Stellungnahme abgeben.
Dann besteht vielleicht die Möglichkeit im Strafbefehlsverfahren und ohne Gerichtsverhandlung die Sache zum Abschluss zu bekommen. Voraussetzung ist aber die Akteneinsicht durch den Kollegen.
Die zu erwartene Geldstrafe lässt sich ohne Akteneinsicht schwer voraussagen, dürfte aber zwischen einen und drei Monatsgehältern liegen. Zu einer Eintragung ins Führungsregister wird es erst kommen, wenn mehr als 90 Tagessätze ausgeürteilt werden.
Mit einer Ausweisung werden Sie nicht zu rechnen rechnen haben.
Wichtig ist aber, dass Sie nun einen Kollegen beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Sehr geehrte Ratsuchende,
bezugnehmend auf unser Telefonat möchte ich nochmals klarstellen, dass ich mit "Kollegen" nicht Ihre Arbeitskollegen meinte, sondern einen Rechtsanwalt.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle