Anzeige wegen Körperverletzung (betrunken, keine Erinnerung)
vom 20.12.2016
47 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Ariane Hansen / Erkrath
Hallo Zusammen, ich habe gerade die Vorladung zu einer Befragung als Beschuldigter wegen Körperverletzung bekommen. Ich war an diesem Abend sehr übermüdet und auch so sehr betrunken wie eigentlich nie. Ich kann mich weder an den angeblich Geschädigten noch wie es dazu kam erinnern.