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Betrug zum 3. Mal Was erwartet mich

7. November 2012 21:41 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler

Guten Abend,

Ich bin Strafrechtlich vor 5 Jahren schon 2x mit Verdacht des Betruges aufgefallen.

Es gab einen Strafbefehl mit 600 EUR Geldstrafe, die ich mit Sozialstunden abgeleistet habe. Danach gab es ein Jahr später eine Gerichtsverhandlung wo ich 60 Tagessätze a 10 EUR bekommen habe. Dieses Urteil wurde gemildert, da ich psychische Probleme habe und der Strafbefehl aus dem gleichen Zeitraum war.

Nun sind 4 Jahre vergangen und ich wurde erneut wegen 60 EUR Hauptforderung + 70 EUR Inkassokosten angezeigt, da ich in 2010 nicht die Rechnung bezahlt habe. Ich habe die Rechnung nun beglichen und die Firma hat die Anzeige hat zurückgenommen. Ich kann mich dann den Vorgang gar nicht erinnern, da ich verschuldet bin und die Forderung nicht zuordnen kann. Dennoch wird der Fall an die Staatsanwaltschaft geschickt, da jede Anzeige ob zurückgenommen oder nicht durch die Behörde verfolgt wird.

Was habe ich nun zu erwarten??? Ich habe der Polizeidienststelle gesagt, dass ich mich schriftlich äußern werde. Soll ich denen mitteilen das ich mit dem Geschädigten alles bereinigen konnte und es keinen offenen Betrag mehr gibt.

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:

Die Staatsanwaltschaft ermittelt von Amts wegen, weil ein Strafantrag bei Betrug nicht Voraussetzung der Verfolgung ist.

Nach Ihrer Schilderung sehe ich in dem neuen Fall keinen Betrug. Das wäre nur der Fall, wenn Sie von Anfang an nicht zahlungswillig und zahlungsfähig gewesen wären. Selbst wenn die Staatsanwaltschaft hier einen Betrug sieht, rechne ich nicht mit einer Anklage.

Sie haben den Betrag gezahlt und der Gläubiger hat keinen Schaden erlitten.

Das Verfahren würde mit hoher Wahrscheinlichkeit wegen geringer Schuld eingestellt. Entweder ohne Auflage nach § 153 StPO oder gegen eine geringe Auflage nach § 153 a StPO .

Sie sollten sich zur Sache einlassen und erklären, warum Sie die Forderung "vergessen" hatten und nachweisen, dass die Summe gezahlt ist.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 8. November 2012 | 11:41

Vielen Dank für Ihre Einschätzung.
Mein Problem ist, dass ich ein Insolvenzverfahren laufen hatte.
Ich habe dies nun abgebrochen da ich mich neu verschuldet habe. Es gibt also noch andere Gläubiger, die durchaus eine Anzeige aufgeben könnten. Ich habe aber mit denen schon einen Zahlungsplan vereinbart sodass die alle bedient werden.
Meine größte Angst ist diese, falls dann später doch mal rauskommt, dass es noch 4 weitere Gläubiger gibt, die ähnliches tun, ich dann eine Gefängnisstrafe bekomme. Ich bin kein Krimineller Mensch, das passt nicht zu mir. Es ist einfach diese blöde Kaufsucht, die mir das Leben schwer macht.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. November 2012 | 11:59

Sehr geehrter Fragesteller,

wenn weitere Gläubiger hinzukommen, spielt dies zunächst keine Rolle, solange Sie diese bedienen und es zu keiner Anzeige kommt. Es kommt imme darauf an, ob Sie bei Bestellung schon zahlungsunfähig waren. Gerade wenn bei Ihnen eine Erkrankung vorliegt, spricht dies für eine Einstellung. Es kann natürlich sinnvoll sein, sich dies ärztlich bescheinigen zu lassen.

Eine entgültige Einschätung ist leider ohnen weitere Detailkenntnisse nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt

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