habe eine beschuldigtenanhörung erhalten. beschuldigt werde ich, dass ich, auf ein auf einem Gehweg parkendes Fahrzeug vorbeiging und den spiegel beschädigt hätte, was durchaus sein kann(Handtasche), da es sehr eng war und ich nicht auf die fahrbahn ausweichen wollte. der halter des fahrzeugs (mir unbekannt) hat die Polizei gerufen, und dieser hatte ich erklärt, wenn es dann so wäre, daß sei dies bestimmt nicht mutwillig passiert. ich habe den polizeibeamten erklärt, dass hier doch gar nicht geparkt werden dürfe, und somit der halter nicht nur eine ordnungswidrigkeit begeht, sondern auch noch damit rechnen muß, dass fussgänger am fahrzeug hängenbleiben könnten. ich musste lediglich meine personalien angeben und durfte dann auch gehen. die polizeibeamten meinte noch: "sie werden von uns hören". nun habe ich eine beschuldigtenanhörung mit dem vorwurf der "sachbeschädigung am kfz" erhalten. was soll ich tun? soll ich nun sagen, o.k. meine schuld, hätte als fussgänger ja auch auf der strasse laufen können? "straftat" anerkennen?