Theoretisch möchte ich mal fünf wichtige Fragen stellen und bitte auch die Unterfragen zu beantworten.: 1.) ... Offenbar steht in Abs. 3 des § 66 ja was von gewissen verwirkten Mindeststrafen oder Verurteilungen, die Richter anhand § 176 StGB festlegen. ... Offenbar steht dort nun was von 2 Jahren Mindeststrafe… Bedeutet dies nun, dass sich dies auf den Strafrahmen bezieht, also als Beispiel Strafrahmen von 2 Jahren bis 10 Jahren oder heisst dies, dass sich diese o.g im Zitat genannte Grenze von 2 Jahren auf das bezieht, was der Richter als strafangemessen ansieht, also beispielsweise trifft auf einen Täter der § 176 Abs. 4 StGB zu und der sieht einen Strafrahmen von 3 Mon bis 5 Jahren vor und der Richter meint, der Täter müsse 2 Jahre erhalten ?