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Ermittlungsrichterin

18. März 2024 21:21 |
Preis: 47,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


07:34

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit September 2023 läuft gegen mich ein Ermittlubgsverfahren wegen Betrug. Ich hatte ganz zu Anfnag zwei Anwälte beauftragt.
Beiden stellten einen Antrag auf Beiordnung.

Ebenso erhielt der Anwalte bereits Akteneinsicht.

Nun kam vom Amtsgericht ein Schreiben, dass nur ein Rechtsanwalt beigeordnet werden kann.

Viel mehr macht mich hier aber aufmerksam, dass eine Ermittlungsrichterin das Schreiben aufgesetzt hat und darüber entscheidet. Meine Frage: ist es „normal" das hier eine Ermittlungsrichterin beauftragt wurde von der Staatsanwaltschaft? Da es ja ein Ermittlungsverfahren ist….

Oder… Da ich gelesen habe, dass diese Richter aber auch über Haft und Hausdurchsuchungen entscheiden. Heißt das, dass soetwas jetzt passiert (Haft, durchsuchung)?

18. März 2024 | 22:46

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Die Tatsache, dass eine Ermittlungsrichterin das Schreiben an Sie aufgesetzt hat und über die Beiordnung eines Rechtsanwalts entscheidet, ist Teil des regulären Verfahrens.
Hintergrund ist, dass das Verfahren - wie Sie selbst richtig erkannt haben - noch im Ermittlungsverfahren steckt und noch nicht dem späteren Richter zugeordnet ist, der auch für das Hauptverfahren und somit für die Hauptverhandlung und für das Urteil zuständig ist.

Wie Sie richtig erkannt haben, sind Ermittlungsrichter oft dann in einem Ermittlungsverfahren involviert, wenn es um wichtige Entscheidungen wie Haft oder Hausdurchsuchungen geht. Es bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass Haft oder eine Durchsuchung bevorstehen.

In Ihrem Fall halte ich dies eher für abwegig.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Jana Jürgen LL.M.


Rechtsanwältin Jana Jürgen, LL.M.

Rückfrage vom Fragesteller 19. März 2024 | 04:56

Können Sie mir erklären, warum sie das für abwegig halten? Weil mein RA bereits Akteneinsicht hatte, die Ermitlungsrichterin zu mir Kontakt aufgenommen hat und/oder das Verfahren schon etwas läuft? Oder aus einem anderen Grund?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 19. März 2024 | 07:34

Guten Mogren,

Ihre Nachfrage beantworte ich gerne wie folgt:

Grundsätzlich ist es so, dass Akteneinsicht erst gewährt wird, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind. Weitere Ermittlungen – gerade in Form einer Hausdurchsuchung – sind dann unwahrscheinlich, da der Überraschungseffekt vollständig ins Leere läuft.

Die Ermittlungsrichterin ist in Ihrem Fall zuständig für die Entscheidung der Beiordnung. Dieser Umstand lässt somit in keiner Weise den Rückschluss zu, dass die Ermittlungsrichterin auch ihre anderen Kompetenzen ausschöpft und eine Durchsuchung durchführen lässt oder gar Haft anordnet.

Ich hoffe, Ihre Nachfrage verständlich beantwortet zu haben, und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Jana Jürgen LL.M.

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