Üble Nachrede und Rufschädigung durch ehemaligen Chef seit Selbstständigkeit
vom 21.1.2009
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Kann ich hiergegen rechtlich vorgehen, d.h. kann ich ihn wegen Rufschädigung bzw. übler Nachrede bei der Polizei anzeigen?