Sehr geehrte Fragestellerin,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Sie müssen nicht ins Gefängnis. Sie haben eine Geldstrafe zu erwarten, üblich sind je nach Gericht 30-40 Tagessätze. Damit ist man nicht vorbestraft. Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt sich nach Ihren Einkünften. Eine Hausdurchsuchung ist eher unwahrscheinlich.
Falls Sie noch unter 21 sind und nach Jugendstrafrecht beurteilt würden, eher Auflagen wie gemeinnützige Arbeitsstunden.
Falls noch weitere Taten zur Anzeige gebracht würden, dann werden die Verfahren zusammen gefasst und es kommt auch nur zu einer Gerichtsverhandlung.
Es ist auch möglich, dass ein vereinfachtes Verfahren angewendet wird, das Strafbefehlsverfahren, in welchem es keine Gerichtsverhandlung gibt.Sie erhalten dann die Strafe auf schriftlichem Weg und können diese bezahlen oder Einspruch einlegen ( eher nicht zu empfehlen).
Warten Sie nun ab, bis eine Ladung zur polizeilichen Vernehmung kommt. Sie können sich dann einen Anwalt nehmen und alles inklusive Akteneinsicht über diesen laufen lassen. Wenn Sie sich das nicht leisten können, sollten Sie sich geständig und reuig zeigen und ein Attest über Ihre Erkrankung vorlegen.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt-Syroth
Rechtsanwältin
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