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erwischt bei Ladendiebstahl - auch rückwirkend für vorherige Taten belangt werden?

27. März 2024 01:14 |
Preis: 35,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

Ich bin gerade aus einem schrecklichen Zustand aufgewacht. Ich bereue alles sehr und schäme mich dafür.
Ich war in der letzten Zeit so etwas wie süchtig nach Ladendiebstählen. Vielleicht könnte ich auch eine Diagnose bekommen, zumindest befinde ich mich bereits in psychiatrischer Behandlung.
Und nun meine Angst, wegen der ich nicht mehr schlafen kann. Ich bin erwischt worden, weil ich dem Ladendetektiv aufgrund meiner mehrfachen Anwesenheit aufgefallen bin und habe unterschrieben, dass ich Waren im Wert von ca. 250 € gestohlen habe. Auch wenn das schon schrecklich viel ist, mache ich mir große Sorgen darum, dass jetzt die Kameraaufnahmen nach mir durchkämmt werden und im Nachhinein noch weitere Diebstähle zusammengezählt werden. Kann das passieren? Wenn das irgendwas zur Sache tut: der Laden ist insolvent und wurde aufgekauft, aber die betroffene Filiale wird dieses Jahr noch geschlossen.
Ich würde wirklich am liebsten die Zeit auf den Anfang des Jahres zurück drehen, weil ich mich fürchterlich schäme. Prinzipiell würde ich die anderen Sachen auch gerne zurück bringen, habe aber Angst davor, so auf die anderen Diebstähle aufmerksam zu machen. Ich habe auch Angst vor einer Hausdurchsuchung.
Ich bin Studentin, lebe in einer WG, habe nicht viel Geld und bin bisher eine völlig 'brave' Bürgerin gewesen, die ich ab jetzt auch wieder sein werde. Ich habe fast das Gefühl, den Schreck, erwischt zu werden, gebraucht zu haben, um aufhören zu können.
Es tut mir leid, dass ich so viele Worte verwendet habe. Können Sie mir sagen, was ich machen und worauf ich mich einstellen soll?

Eingrenzung vom Fragesteller
27. März 2024 | 01:18
Eingrenzung vom Fragesteller
27. März 2024 | 01:48

Sehr geehrte Fragestellerin,

ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Sie müssen nicht ins Gefängnis. Sie haben eine Geldstrafe zu erwarten, üblich sind je nach Gericht 30-40 Tagessätze. Damit ist man nicht vorbestraft. Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt sich nach Ihren Einkünften. Eine Hausdurchsuchung ist eher unwahrscheinlich.

Falls Sie noch unter 21 sind und nach Jugendstrafrecht beurteilt würden, eher Auflagen wie gemeinnützige Arbeitsstunden.

Falls noch weitere Taten zur Anzeige gebracht würden, dann werden die Verfahren zusammen gefasst und es kommt auch nur zu einer Gerichtsverhandlung.
Es ist auch möglich, dass ein vereinfachtes Verfahren angewendet wird, das Strafbefehlsverfahren, in welchem es keine Gerichtsverhandlung gibt.Sie erhalten dann die Strafe auf schriftlichem Weg und können diese bezahlen oder Einspruch einlegen ( eher nicht zu empfehlen).

Warten Sie nun ab, bis eine Ladung zur polizeilichen Vernehmung kommt. Sie können sich dann einen Anwalt nehmen und alles inklusive Akteneinsicht über diesen laufen lassen. Wenn Sie sich das nicht leisten können, sollten Sie sich geständig und reuig zeigen und ein Attest über Ihre Erkrankung vorlegen.

Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

Draudt-Syroth
Rechtsanwältin

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