Geringwertiger Betrug - Lohnt sich ein Strafantrag bei 50 EUR Schaden?
beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Hallo. der leicht delikate Fall kurz zusammengefasst: Ich habe über eine Kontaktanzeige im Web eine Prostituierte kennengelernt. Nach einem Telefonat war ein Treffen auf Grund der Entfernung kein Thema. Da mit die Dame aber optisch sehr gefallen hat, einigten wir uns darauf, dass sie mir gegen 50 EUR einige Photos von sich schicken würde.