Da ich nun ratlos bin, wie ich mich verhalten soll, bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen: Muss ich es hinnehmen, dass der Staatsanwalt in seinem Bescheid, diese Tat als eine harmlose Rangelei herabstuft, bei der es, wie er wörtlich schreibt „ zu keiner erheblichen Verletzung gekommen sei“ – ein Urteil, das er gefällt hat, ohne sich über die Größe und Folgen der Verletzung informiert zu haben? ... Da ich bei meinem Einspruch angekündigt habe, die Begründung nachzureichen noch die Frage – an wen ich sie zu richten habe – evtl. an die nächst höhere Dienststelle? ... Für die Beantwortung meiner Fragen wäre ich Ihnen sehr dankbar.