Beurteilung einer "Verwünschung"/Beleidgung?
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
(weshalb ich wohl angezeigt wurde und die Kripo mich bereits telef. kontaktierte) und "Ich wünsche dir die Pest an deinen Gutmenschen-A***" (ohne Anzeige).