Hat sich die länge der Tilgungsfrist (§46 BZRG) für mich verlängert?
vom 18.6.2023
für 55 €
Durch eine sehr unglückliche Verkettung von Ereignissen wurde ich ende Oktober 2019 zu 30 Tagessätzen wegen §§ 184b Abs. 3, Abs. 6, 184c Abs. 3, Abs. 6, 52 StGB. Die Tilgungsfrist aus dem BZR betrug zu diesem Zeitpunkt 5 Jahre.