Muss er ab Mai den vorher gezahlten Unterhalt wieder zahlen oder erst mit Beginn des Studium?
vom 20.1.2010
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
(5 Monate Überbrückung) Kann er den Sohn verpflichten, das Einkommen von seiner Mutter vorzulegen für eine neue Berechnung, da die Mutter bis jetzt keinen KU gezahlt hat (Wegfall des Naturalunterhaltes, evtl nur ein Taschengeld).Die Kindesmutter arbeitet in Teilzeit (20h) Er zahlt 152 % KU, das Nettogehalt hat sich voraussischtlich auf 144 % reduziert. ... Auf seiner Lohnsteuerkarte ist der 1,0 Freibetrag von meiner Tochter bescheinigt, kann das Nettoeinkommen ohne diesen KInderfreibetrag neu berechnet werden?