Sachverhalt: •Alleiniges Sorgerecht der Mutter für Tochter (geb. 2009), alleinerziehend seit Geburt des Kindes (Kindsmutter war mit Kindsvater nicht verheiratet), Kind lebte permanent bei Mutter, Umgang mit KV war regelmäßig gegeben •Plan der Mutter, mit Kind ins Ausland (nicht-EU) zu verziehen, möchte KV mit Antrag auf gemeinsames Sorgerecht (und damit Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht) verhindern •Anhörung vor Gericht fand bereits statt, Ergebnis: Verfahren ruht, Mediation wurde angeordnet, stark ausgedehnte Umgangsregelung für Vater wurde festgesetzt (Kind soll plötzlich ein Drittel der Zeit beim Vater verbringen); Absichtserklärung der Mutter, das Kind in nächster Zeit nicht dauerhaft im Ausland zu verbringen, wurde abverlangt. ... Der Antrag auf gemeinsames Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht ist vom Kindsvater ja bereits gestellt; das Verfahren ruht derzeit wegen der angeordneten Mediation nur. ... Aufenthaltsbestimmungsrecht UNBEDINGT behalten, da der KV sonst aufgrund der Gesetzeslage im Zielland die Herausgabe des Kindes verlangen kann (wurde von lokalem Anwalt im Zielland bestätigt).