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Kindesmißhandlung - Interventionsmöglichkeiten?

| 6. Januar 2007 04:47 |
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Familienrecht


Sehr geehrte Anwältin,
sehr geehrter Anwalt.

Unser Sohn (44 J.) und seine Frau (49 J.) haben eine gemeinsame Tochter (14 J.), unsere Enkeltochter.

Die drei wohnen etwa 150 km entfernt von uns in Rheinland-Pfalz.

Aufgrund der Entfernung können wir uns nicht so oft sehen, daher ist während der Schulferien unsere Enkeltochter regelmäßig für ein paar Tage bei uns. Unsere Enkeltochter erleben wir dabei immer als freundliches, aufgewecktes Kind mit altersgemäßem Verhalten und Bedürfnissen. Schwierigkeiten macht sie uns nie, im Gegenteil.

Seit geraumer Zeit erleben wir regelmäßig, daß sich zum Ende des Aufenthalts unseres Enkelkindes ihre Gemütslage verdüstert. Sie möchte nicht zurück nach Hause und will lieber hier bei uns wohnen und in die Schule gehen.

Es kamen schon Äußerungen wie:
"Ich muß es da nur noch 4 Jahre aushalten, dann bin ich 18 und kann endlich ausziehen."

Zunächst hielten wir dies für ein pubertätsbedingtes Phänomen.

Leider legten sich diese Erscheinungen nicht, im Gegenteil. Das Verhalten unserer Enkeltochter wird von mal zu mal flehender, die Schilderungen immer drastischer.

Jetzt hat uns das Kind von Mißhandlungen berichtet.

Wir haben schon mehrfach behutsam versucht mit unserem Sohn, dem Vater unserer Enkeltochter, über die von ihm und seiner Frau praktizierten Erziehungsmethoden zu sprechen, immer ohne Erfolg. Sobald erkannt wird worauf das Gespräch abzielt wird abgeblockt und gesagt wir hätten uns nicht in ihre Erziehung einzumischen, das ginge uns nichts an. Immerhin hat unser Sohn einmal selbst eingeräumt, seine Tochter zu schlagen.

Wir selbst haben unsere Kinder nie geschlagen, wir können garnicht nachvollziehen woher unser Sohn diese Erziehungsmethoden hat.

Ein Gespräch mit der Mutter erscheint mithin vollkommen zwecklos. Unsere Schwiegertochter ist eine ausgesprochen schwierige Person, scharfzüngig und schnell mit einem Streit zur Hand. Die Frau ist Epileptikerin in Dauermedikation. Eine weitere Persönlichkeitsstörung neben der neurologischen Erkrankung halten wir für wahrscheinlich, können das aber natürlich nicht beweisen.

Nach Allem was uns unsere Enkeltochter berichtet hat glauben wir daß unsere Schwiegertochter die treibende Kraft bei der Entgleisung der Kindeserziehung ist. Soweit wir unsere Schwiegertochter kennen paßt alles ins Bild, diese Frau ist unmöglich, mit ihr ist kein Auskommen. Anscheinend hat sie unseren Sohn nun soweit manipuliert daß die Kindeserziehung jedes gesunde Maß verloren hat und drakonische Strafen aus nichtigen Anlässen an der Tagesordnung sind. Daß unser Enkelkind nun auch noch regelmäßig verprügelt wird setzt dem noch die Krone auf.

Wir sind hellauf entsetzt über diese Zustände und können und wollen diesem Treiben nicht tatenlos zusehen.

Was haben wir als Großeltern für Möglichkeiten des Eingreifens, welche behördlichen Stellen sind befugt und zuständig? Was können wir tun?

Vielen Dank und mit freundlichem Gruß
Ihre Fragesteller

Sehr geehrte Rechtssuchende,
sehr geehrter Rechtssuchender,

ich bedanke mich für Ihr Interesse an der Online-Rechtsberatung.
Auf der Grundlage des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts und unter
Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich als Fachanwältin für
Familienrecht Ihre Rechtsanfrage wie folgt:

1. Sie können sich an das zuständige Jugendamt am Wohnort Ihrer Enkeltochter wenden. Die Sachbearbeiter müssen Ihnen kostenlos zur Verfügung stehen. Bitte sprechen Sie aber erst mit Ihrer Enkeltochter über Ihre beabsichtigte Vorgehensweise, da das Ganze sonst dazu führen kann, wenn alle Beteiligte leugnen, dass Ihre Enkeltochter noch mehr Schwierigkeiten bekommen kann.

2. Es gibt entweder mit Hilfe des Jugendamtes oder auch Sie können dies im Rahmen eines Antrags am zuständigen Familiengericht am Wohnort Ihrer Enkeltochter, die Möglichkeit den Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen und dies entweder auf das Jugendamt oder auf Sie als Großeltern zu übertgragen. Damit könnten Sie erreichen, dass Ihre Enkeltochter entweder bei Ihnen oder in einer sonstigen Einrichtung des Jugendamts wohnt.
Auch dies sollten Sie mit Ihrer Enkeltochter besprechen, ob dies ihrem Willen entspricht.

Ich hoffe, Ihnen mit der Beantwortung Ihrer Anfrage behilflich sein zu
können. Für die Wahrnehmung Ihrer speziellen Interessen stehe ich Ihne
gerne zur Verfügung. Dies ist auch von Heidelberg aus auf die Entfernung
zu Ihnen möglich und grundsätzlich kein Problem.
Gerne nutzen Sie auch unsere Online-Rechtsberatung über unsere
Internetseite www.Fachanwalt-Heidelberg.de oder rufen Sie uns einfach an.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Hülsemann
Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwältin
Wirtschaftsmediatorin (IHK)
Bankkauffrau (Bankhaus Metzler)



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