Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider funktioniert ein Wechselmodell nur, wenn beide Parteien zustimmen. Auch dann ist es nur durchführbar und wird auch nur dann vom Gericht überhaupt in Betracht gezogen. Das ist bei Ihnen nicht der Fall. Der Kindesvater lehnt dies ab.
Daher gibt es nur 2 Möglichkeiten: Weiter den normalen Umgang (alle 14 Tage, ggf. 1 Tag noch zusätzlich in der Woche und 1/2 Ferien) oder aber Antrag bei Gericht auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts (und damit Wechsel des Kindes in den Haushalt der Mutter).
Auch wenn Sie nicht bei Gericht kämpfen wollen, so kommen Sie nicht darum herum.
Zu Ihren weiteren Fragen:
Kann das Gericht ihr vorwerfen, dass sie aus finanziellen Gründen, das Kind in den letzten drei Jahren nur 1-2 x pro Monat zu sich holte (immer 1200km Fahrt pro Wochenende)....und nur in den Ferien?
Das ist kein Problem, das heisst nicht, dass Sie nicht gut für das Kind sind.
Der Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht hat dann guten Erfolg, wenn das Kind klar seinen Willen äußert.
Dagegen spricht die lange Dauer beim Vater. Ich halte das Kind aber für alt genug, eine Meinung zu bilden.
Die Chancen erhöhen sich, wenn Sie in die Nähe ziehen (alte Freunde des Kindes bleiben, Schule bleibt auch ggf.).
Gerne können Sie den Weg mit uns gehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen