Nach welchem Recht wird die Scheidung vollzogen?
vom 5.9.2011
65 €
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Sehr geehrte Damen und Herren, seit mehr als 4 Jahren leben meine Frau und ich getrennt. Sie hat sich entschieden mit unserem gemeinsamen Kind in ihrem Heimatland für immer zu verbleiben (Brasilien). Die Eheschließung erfolgte in Deutschland, wobei die Ehe nicht im brasilianischem Konsulat eingetragen wurde, da sie für die Eheschließung ihre zweite Staatsbürgerschaft (portugiesische) verwendet hat.