Folgender Vergleich wurde im Scheidungstermin geschlossen: Der Antragsteller (ich, der Vater) zahlt an die Antragsgegnerin für die aus der Ehe hervorgegangenen Kinder Kind 1 geb. 1992, Kind 2 geb. 1995, und Kind 3 geb. 1999 Kindesunterhalt in Höhe von 100 % des Regelbetrages nach § 1 der Regelunterhaltsverordnung abzüglich des hälftigen Kindergeldes für ein erstes, zweites bzw. drittes gemeinsames Kind; die Kindergeldanrechnung unterbleibt, soweit der zu zahlende Unterhalt zuzüglich des hälftigen Kindergeldes 135 % des Regelbetrages nach § 1 der Regelunterhaltsverordnung nicht übersteigt. ... Betreuungsunterhalt aufkommen.Höhe des Betreuungsunterhalts wird lt. ... Was muss ich tun, sollte der Vergleich noch Bestandkraft haben, um den Unterhalt anzupassen oder muss das Jugendamt alles neu regeln?