Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Betreuunugsunterhalt für die Mutter nach den 3.Lebensjahr des Kindes

| 20. April 2009 15:46 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Familienrecht


Betreuungsunterhalt nach 3 Jahren, die Frau und ich waren nicht verheiratet und wohnten nicht zusammen.

Guten Tag, hier meine Frage.

Ich möchte mein Zweifamilienhaus was zur Hälfte vermietet ist auf meine Mutter überschreiben.

Wie weit im voraus (Monat,Jahr) muß ich das veranlassen um einer Rückabwicklung aus dem Weg zu gehen? Kann die Unterhaltsperson so was überhaupt veranlassen, sollte ich noch einen Kredit aufnehmen um meine Einnahmen zu senken.
Oder sollte alles so bleiben, da es schon zu spät ist.

Hat die Frau nach neuster Rechtssprechung überhaupt noch Anspruch auf Unterhalt für sich und wie kann ich mich auf eine Verhandlung (Bereuungsunterhalt für die Mutter) nach Beendigung des 3.Lebensjahr vom Kind vorbereiten?

MfG

Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und insbesondere unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:

Wenn Sie das Haus Ihrer Mutter überschreiben wollen, haben Sie keine Fristen zu beachten. Sie müssen aber befürchten, dass Ihnen die bisher erzielten Einnahmen aus der Vermietung als fiktive Einnahmen angerechnet werden, wenn sich herausstellt, dass Sie sich bewußt um diese Einnahmen gebracht haben. Das im Falle eines Verkaufes an Ihre Mutter erzielte Vermögen ist dagegen nicht anzurechnen; im Falle einer Schenkung müssen Sie dagegen mit Schenkungssteuer rechnen.

Auch nach der neuen Gesetzeslage ist nicht mit völliger Sicherheit zu sagen, wann und ob die Kindsmutter arbeiten muss. Zwar geht der Wille des Gesetzgebers dahin, dass auch Alleinerziehende für sich selbst sorgen sollen und daher arbeiten müssen; entscheidend ist aber immer der Einzelfall. Hier kommt es neben der Dauer der Beziehung und den sich daraus ergebenden Umständen (gemeinsame Lebensplanung etc.) vor allem auf das Wohl des Kindes an.

Zur Vorbereitung eines Unterhaltsprozesses sollten Sie darlegen, warum die Kindsmutter einer Arbeit nachgehen und sich selbst versorgen kann. Hier ist natürlich von der Ausbildung der Kindsmutter und den Aussichten, eine Anstellung zu finden, auszugehen. Darlegen können Sie auch, dass die Kindsmutter trotz des Kindes in ihrer beider ursprünglicher Planung wieder arbeiten sollte, dass die Beziehung also nicht darauf angelegt war, dass ein Partner ausschließlich „Hausfrau“ wird. Darüber hinaus ist absolut entscheidend, dass Sie darlegen können, dass sich die Mutter nicht (dauernd) um das Kind kümmern muss, sondern dass andere Möglichkeiten der Betreuung vorhanden sind (Großeltern, Kinderhort, Kindergarten, Sie selbst…) und das Kind auch fremdbetreut werden kann, also z.B. keine Krankheit hat, die die ständige Betreuung der Mutter erfordert.
Anzuraten ist natürlich gerade in solch weitreichenden Angelegenheiten immer, sich der Hilfe eines Anwaltes zu bedienen, um nicht letztlich „über den Tisch gezogen“ zu werden.

Ich hoffe, dass meine Antworten für Sie hilfreich gewesen sind und darf zusätzlich auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen. Gerne stehe ich Ihnen auch für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Müller
(Rechtsanwalt)


Bewertung des Fragestellers 21. April 2009 | 14:26

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Ich danke für die schnelle, nette und gute Antwort. MfG Pagode

"