Versorgungsausgleichsabänderung nach § 10a VAHRG bzw. § 323 ZPO
vom 26.6.2008
80 €
Historischer Preis
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Nach der Scheidung von Ehefrau Nr. 1 wurde verfügt, dass für die Ex-Frau zulasten meines Mannes eine Rentenanwartschaft von monatlich rund 480 DM an die BVA abgetreten werden muss. ... Die Pensionskürzung meines Mannes würde laut Auskunft der Bezügestelle auch nach dem Ableben der Ex-Frau nicht mehr aufgehoben, da diese seit über zwei Jahren pensioniert ist.