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Bei Scheidung Anspruch auf Betriebsrente

11. April 2015 13:28 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,


Frau Rente 580 € ,netto
Mann 1700 € und 1000 € Betriebsrente , beide netto, verheiratet seit 1995.

Bei Rentenbeginn März 2003 betrug die Betriebsrente meines Mannes,
500 € später 750 € und seit Anfang 2011 1250 € brutto.

Steht mir nach der Scheidung Betriebsrente zu , falls ja, wie wird sie berechnet , nach dem
heutigen Betrag oder prozentuell in Höhe der Staffelung ?


Vielen Dank für Ihre , hoffentlich vom Gesetzgeber, positive Antwort.

11. April 2015 | 21:22

Antwort

von


(1246)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ich muss nach den Sachverhaltsangaben davon ausgehen, dass Sie noch nicht geschieden sind, die Ehe also noch besteht.

Ihr Mann bezieht Rente und Sie haben ein Einkommen.

Bei einer Scheidung wird der Versorgungsausgleich durchgeführt durch das Gericht.

Die Rentenanwartschaften werden also zwischen den Eheleuten aufgeteilt.

Auch die Betriebsrente Ihres Mannes wird dann aufgeteilt, Sie partizipieren also an dem Ehezeitanteil dieser Rente.

Dies ist im Einzelfall zu errechnen und wird im Scheidungsfalls vom Gericht übernommen werden. Eine genaue Berechnung kann hier nicht erfolgen, da weitere Einzelheiten zu der Betriebsrente nicht bekannt sind.

Des Weiteren kann ein Unterhaltsanspruch nach der Trennung und ggf. auch nach der Scheidung bestehen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

ANTWORT VON

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