Berücksichtigung des Wohnvorteils bei Trennungsunterhalt in Hamburg
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt / Reutlingen
Ausgangssituation: Mann (M), Frau (F), zwei volljährige Kinder (K1, K2) vor Abitur, minderjähriges Schulkind (K3) leben im gemeinsamen Haus in Hamburg (HH). F hatte ein heimliches Verhältnis mit Bekanntem (B). M erfährt zufällig davon.