Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, für meinen 20-jährigen Sohn, der hätte jetzt im August mit seiner Malerlehre fertig sein können, diese jeodch nicht bestanden hat, habe ich die vergangenen 3 Jahre freiwillig mehr Unterhalt bezahlt. ... Eine Verdienstabrechnung legte mir mein Sohn zur Einsicht vor, und ich weiss, dass er ca. 350 € netto verdient. ... Vielleicht ist es wichtig, die Mutter meiner Kinder hat noch ein weiteres Kind, von ihrem jetzigen Freund, welches erst 5 Jahre alt ist, und sie somit nicht verpflichtet ist zu arbeiten.