Unterhaltszahlung des Kindesvaters
beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Jugendamt für unseren Sohn ( 8 J.)nicht zahlen kann.Er erwähnte auch, das er Prozesskostenhilfe bekäme,weil er angeblich so wenig verdient. Ich möchte hier auch noch bemerken, das wir gemeinsames Sorgerecht haben,unser Sohn aber bei mir lebt.Meine Frage: Hat er eine Chance den Unterhaltstitel anzufechten um den geforderten Betrag nicht zahlen zu müssen?