Berechnung Aufwendungen f. Altersvorsorge gem. Leitlinien d. süddeutschen OLG (SüdL)
vom 7.1.2014
80 €
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Sehr geehrte(r) Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, meine Fragen beziehen sich auf das Thema „Bereinigung des Einkommens" (—> Altersvorsorge) im Rahmen des Elternunterhalts (Punkt 10.1 der Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland SüdL vom 01.12.2012) Hintergrund: Mein 82 jähriger Vater ist aufgrund eines schweren Schlaganfalles leider ein 24 Stunden Pflegefall geworden und konnte zu Hause nicht mehr ausreichend versorgt werden. Deshalb musste mein Vater in einem Pflegeheim untergebracht werden. Das Sozialamt hat nun bei mir als Kind (wohnhaft in München)
die Einkommens-/Vermögensverhältnisse abgefragt um die Höhe des zu leistenden Unterhalts zu ermitteln.