Hallo, ich habe eine dreijährige tochter mit deren mutter ich mich vor kurzen getrennt habe . ich habe meinem kind immer den vollen unterhalt gezahlt bis auf die zeit vom oktober 2006 bis juli 2007(10monate).davon haben sie vom oktober 2006 bis februar 2007(5monate) bei mir gewohnt,seit september 2006 haben wir das gemeinsamme sorgerecht. die begründung dafür das ich ihr das geld nicht mehr überwiesen habe war das ich doch den kindergarten direkt bezahlen soll und dafür keinen unterhalt mehr uberweisen soll ,so das sie die überweisung nicht machen muss (mündlicher vertrag). sie hat sich nie beschwert . habe dann in der zeit wo sie nicht mehr bei mir gewoht hat ab und zu mal einen einkauf bezahlt und andere dinge die angfallen waren. so jetzt habe ich ein schreiben vom rechtsanwalt bekommen ,das sie den unterhalt von märz 2007 bis juli 2007(5monate)nachgezahlt haben möchte,also in der zeit in denen die beiden nicht mehr bei mir gewohnt haben. und dieses geld(980€)soll ich in kürze bis spätesten 2 wochen auf das konto des anwaltes überweisen.auch wenn ich es zahlen müsste könnte ich es nicht zahlen. muss ich den unterhalt nachzahlen?