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Familienrecht/ Trennung/Scheidung

4. Januar 2021 11:51 |
Preis: 40,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Abend,
Kurz schildere ich meine aktuelle Situation.
Nach einer körperlichen Auseinandersetzung mit meinem Ehemann, sah ich mich gezwungen bzw. verwies die Polizei ihn für 10 Tage unserem gemeinsamen Mietshaus.
Mein Mann hat über seinen Namen, unseren PKW vor 2 Jahren finanziert. Er besitzt keine Fahrerlaubniss und ich nutze das Auto alleine. Darüber hinaus geht die Rate des PKW nachweislich von meinem Girokonto ab. Zudem ist der PKW über mich versichert. Mein Ehemann hat am Tag der Auseinandersetzung den Wagen ohne Fahrerlaubniss mitgenommen und zu seinem eigen ernannt. Meine Frage lautet, da ich alleinige Nutzerinnen bin und war und ihn zahle und er über mich versichert ist und ich den PKW benötige was ich rechtlich tun kann. Bräuchte eine rechtliche Auskunft die es mir möglich macht den Wagen sofort wieder nutzen zu können!

4. Januar 2021 | 12:30

Antwort

von


(280)
Ruwerer Straße 29
54292 Trier
Tel: 06514628376
Web: https://www.zimmlinghaus.de
E-Mail:

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Herausgabe des PKW im Wege der einstweiligen Verfügung zu erzwingen. Dabei handelt es sich um ein Eilverfahren vor dem zuständigen Amtsgericht, bei dem das Gericht die genauen Sachverhaltsumstände prüft und Ihren Ehemann gegebenenfalls dazu verpflichtet, den Wagen an Sie herauszugeben.

Problematisch ist jedoch, dass aufgrund Ihrer Sachverhaltsangaben noch nicht sicher gesagt werden kann, ob Ihnen das Gericht das Fahrzeug zuspricht. So kommt es darauf an, wer das Fahrzeug erworben hat, weiter kommt es erheblich darauf an, für welche Zwecke Sie das Fahrzeug benutzt haben, ob Sie gegebenenfalls gemeinsame Kinder mit dem Fahrzeug zur Schule gebracht haben etc.

Ich empfehle Ihnen dringend, sich einen Anwalt an Ihrem Wohnort zu nehmen, der die näheren Sachverhaltsumstände eingehend mit Ihnen prüft und gegebenenfalls den richtigen Antrag stellt. Sollte Ihr Einkommen gering sein, bestünde gegebenenfalls auch die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu erhalten, sodass Sie auf keinen Fall aus Kostengründen den Weg zum Anwalt scheuen sollten.

Wie bereits dargestellt, gibt es grundsätzlich die Möglichkeit der einstweiligen Verfügung, wobei hier nach erster Einschätzung durchaus eine Erfolgsaussicht besteht, dass Sie das Fahrzeug finanzieren und auch alleinig genutzt haben.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben und wünsche Ihnen alles Gute in dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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