Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Herausgabe des PKW im Wege der einstweiligen Verfügung zu erzwingen. Dabei handelt es sich um ein Eilverfahren vor dem zuständigen Amtsgericht, bei dem das Gericht die genauen Sachverhaltsumstände prüft und Ihren Ehemann gegebenenfalls dazu verpflichtet, den Wagen an Sie herauszugeben.
Problematisch ist jedoch, dass aufgrund Ihrer Sachverhaltsangaben noch nicht sicher gesagt werden kann, ob Ihnen das Gericht das Fahrzeug zuspricht. So kommt es darauf an, wer das Fahrzeug erworben hat, weiter kommt es erheblich darauf an, für welche Zwecke Sie das Fahrzeug benutzt haben, ob Sie gegebenenfalls gemeinsame Kinder mit dem Fahrzeug zur Schule gebracht haben etc.
Ich empfehle Ihnen dringend, sich einen Anwalt an Ihrem Wohnort zu nehmen, der die näheren Sachverhaltsumstände eingehend mit Ihnen prüft und gegebenenfalls den richtigen Antrag stellt. Sollte Ihr Einkommen gering sein, bestünde gegebenenfalls auch die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu erhalten, sodass Sie auf keinen Fall aus Kostengründen den Weg zum Anwalt scheuen sollten.
Wie bereits dargestellt, gibt es grundsätzlich die Möglichkeit der einstweiligen Verfügung, wobei hier nach erster Einschätzung durchaus eine Erfolgsaussicht besteht, dass Sie das Fahrzeug finanzieren und auch alleinig genutzt haben.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben und wünsche Ihnen alles Gute in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt
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