Verwirkung von Unterhalt, der wegen ehebedingtem Nachteil gezahlt werden soll
vom 30.5.2013
55 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
Vor der Scheidung sind beide Seiten sich im wesentlichen darüber einig, dass Unterhalt wegen ehebedingtem Nachteil zu zahlen ist: 20 Jahre Ehe, die Frau hat nach 24jähriger erfolgreicher hoch dotierter Berufstätigkeit wegen der Kinder die Berufstätigkeit aufgegeben und vorher ihrem Mann u.a. während der Ehe das Studium finanziert, dass ihm jetzt seinen beruflichen Erfolg ermöglichte. ... Die Frage: ist dieser ehebedingte Nachteil dann ähnlich wie beim nachehelichen Versorgungsunterhalt kürzbar oder gar zu streichen oder bleibt der eheliche Nachteil geschützt und einforderbar, solange klar bleibt, dass die Frau nach so langer Zeit nicht an die frühere Berufstätigkeit anknüpfen kann (Einkommen und Karriere der Frau vor Aufgabe der Berufstätigkeit sind eindeutig belegbar)?