Gebührenhöhe bei Scheidung
vom 14.4.2021
für 70 €
Im Rahmen der Ehescheidung wurde ab Oktober 2019 eine anwaltliche Beratung in Anspruch genommen. => Die RA der Ehefrau stellte die Erstberatung mit 200 € in Rechnung. Im Februar 2020 wurde ein erster notarieller Entwurf eines Scheidungsfolgevertrags durchgesehen. Damit war grob der Gesamtumfang bekannt.