Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beantworten Sie meine Fragen zur Unterhaltsverpflichtung als Stiefvater: Folgende Konstellation: Leiblicher Vater: seit 15 Jahren unbekannt ins Ausland verzogen, keine Unterhaltszahlungen Mutter (meine Ehefrau): kein eigenes Einkommen bis auf Kindergeld, 154 Euro, kein Vermögen. ... Ich selbst: Berufstätig, Fernpendler 300km einfache Entfernung, fahre PkW, komme einmal pro Woche nach Hause, Mietkosten für Zweitwohnung: 300 Euro mit Strom, Arbeitseinkommen 2800 Euro netto, kein weiteres Einkommen, kein Vermögen. ... Muss ich mit meinem gesamten Einkommen für den Unterhalt meiner Stieftochter aufkommen, oder können nach SGB Sozialleistungen beantragt werden?