Gegenseitige Unterhaltsaufhebung ?
vom 11.4.2007
20 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
Neue Situation: Frau meint: Mann müsse ihr nun Unterhalt in Höhe von 200,-- € im Monat zahlen. ... Begründung Mann: Bereits vor, während und nach der Scheidung ist die Frau einer Beschäftigung nachgegangen. Der Junge wurde vor, während und nach der Scheidung, von den Großeltern (die mit im Haus wohnen) betreut.