Lohnpfändung Volljährigenunterhalt und Anwaltshaftung
vom 3.5.2015
58 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Darum haben wir ab Dezember 2014 die Zahlungen eingestellt, weil uns keinerlei Informationen vorlagen, nicht wohin wir weiter bezahlen sollten, ob überhaupt noch Zahlungsvoraussetzungen gegeben sind oder das "Kind" möglicherweise bereits arbeitet, ob die Mutter, die bei einem volljährigen Kind bekanntlich auch barunterhaltspflichtig ist, berufstätig ist.. etc. ... Zu keiner Zeit, das sei dazu gesagt, war mein Mann gewillt die Unterhaltszahlungen einfach grundlos komplett einzustellen. ... Das brachte uns, die wir noch zwei Kinder in unserem Haushalt haben, extrem in die finanzielle Bredoullie!