Guten Tag, ich wüsste gerne in wieweit ein Sohn oder Tochter für den Elternteil unterhaltspflichtig ist, welcher in einem Alten/Pflegheim untergebracht ist ? Es geht darum, das der Vater seit ca. 2 Jahren in einem Pflegeheim untergebracht ist und die Kosten hierfür werden vom Sozialamt übernommen, selbstverständlich werden Rentenbeiträge und sonstige Einkünfte angerechnet. Wenn nun die Tochter ( welche vorher aufgrund von Arbeitslosigkeit ) überhaupt nicht in Betracht für eine Unterhaltspflicht kam,nun seit geraumer Zeit selbsttständig ist und jetzt erst, das erste Mal für eine Unterhaltspflicht behördlich angeschrieben wird, ist das alles korrekt von seiten der Behörde ?