Unterhalt auf Lebenszeit
vom 9.1.2010
49 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Hier wurde eine Summe für den Unterhalt der Frau und einen separaten Betrag für das Kind vereinbart und schriftlich fixiert. ... Das liegt nun schon Ewigkeiten zurück und meine damalige Frau bezieht noch heute den Ehegattenunterhalt. Ich möchte klarstellen, dass es mir hier überhaupt nicht um den Kindesunterhalt geht, sondern ausschließlich um den Ehegattenunterhalt auf LEBENSZEIT: Gibt es eine Möglichkeit nach gültiger Rechtssprechung diesen Ehevertrag, mit Aussicht auf Erfolg, anzufechten.