Anordnung eines Aufbauseminars über 2 Jahre nach Verstoß?
vom 18.8.2017
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Folgender Fall: Führerschein wurde wurde am 01.12.2013 erworben. 01.12.2014 Tatdatum Klasse A Verstoß 01.05.2015 Rechtskraft der Verkehrszuwiderhandlung Jetzt bekomme ich heute einen Brief mit der Anordnung auf ein Aufbauseminar (bis 01.11.2017) und der Verlängerung der Probezeit bis zum 01.12.2017 Frage: Der Brief mit der Anordnung zum Aufbauseminar kam über 2 Jahre nach der Rechtskraft des Verstoßes. Ist das nicht zu spät?