Am 13.04.2009 wurde bei mir in einer Verkehrskontrolle von der niedersächsischen Polizei aufgrund eines Cannabisfundes (eta 0,5g) in meiner Jackentasche ein THC-Urintest (positiv) und dann eine Blutentnahme durchgeführt. Am 25.05.2009 kam der Bußgeldbescheid des Landkreises, in dem mir das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Wirkung des berauschenden Mittels (THC) gemäß §<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/StVG/24a.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 24a StVG: 0,5 Promille-Grenze">24a Abs. 2</a>, 3, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/StVG/25.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 25 StVG: Fahrverbot">§ 25 Abs. 2a StVG</a>, 242 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV vorgeworfen, und ein Bußgeld & Zusatzkosten von insgesamt 733,63 € angeordnet, sowie 4 Punkte in Flensburg und einem Monat Fahrverbot. ... Aufgrund meiner Frisur zugeordnet, da der Joint aber nicht bei mir, sondern auf dem Fußboden gefunden wurde, habe ich seitdem nur einen Anruf von der Polizei bekommen – habe mich nicht geäußert – und seitdem nichts mehr davon gehört). 2.Wenn es keine Möglichkeit gibt (womit ich mich schon ein wenig abgefunden habe) – was kann ich jetzt noch tun um mir meinen Führerschein in ein paar Jahren möglichst einfach wieder zu erlangen?